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INFORMATION ZUM THEMA: ZURÜCK IN DEN BERUF

Wiedereingliederungsteilzeit, eine Chance zur optimalen Rückkehr in den Beruf nach längerem Krankenstand.


Zur Erleichterung der Wiedereingliederung und finanziellen Abfederung können Arbeitgeber und Arbeit­nehmer die Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit im Rahmen einer Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren. Es besteht dazu jedoch kein Rechtsanspruch . Diese ist mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin schriftlich zu vereinbaren. Beiden Arbeitsvertragsparteien steht es frei, sich für oder gegen das Modell der Wiedereingliederungsteilzeit zu entscheiden.


Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums oder fit2work.

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